Deckbedingungen - AGB
Alle Stuteneigentümer, die unsere aufgeführten Hengste in Anspruch nehmen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
1. Die Decksaison beginnt am 1. März und endet am 31. Juli. Es gelten die Deckbedingungen des jeweiligen Verbandes.
2. Sollte ein Hengst während der Decksaison ausfallen oder vorübergehend nicht zur Verfügung stehen (Turniereinsatz, Krankheit etc.), kann der Züchter auf einen anderen Hengst der Station wechseln.
3. Samenbestellungen erbitten wir telefonisch unter Tel. 0176-55066541 Montag – Samstag bis 10.00 Uhr für den Versand am gleichen Tag innerhalb Deutschlands.
Mit der Samenbestellung müssen vorliegen:
- Eine Kopie des Abstammungsnachweises bzw. des Deckscheines,
- das Ergebnis der Tupferprobe sowie
- die genaue Rechnungs- und Versandadresse und einen
- Nachweis der Befähigung von Eigenbestandsbesamern (Qualifikationsnachweis in Kopie oder in elektronischer Form).
Der Original-Deckschein ist unverzüglich einzureichen.
Der Samenversand innerhalb der EU ist grundsätzlich nur von Montag bis Freitag möglich. Bei Samenbestellungen mit EU-Versand benötigen wir die Bestellung bereits einen Tag vor dem gewünschten Versanddatum.
4. Über die erfolgte Besamung wird zum Ende der Decksaison ein Deckschein ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Benachrichtigung des Verbandes erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung.
5. Spermaversand: Die Kosten und das Risiko gehen zu Lasten des Züchters. Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Stutenbesitzer über. Das Gestüt Fohlenhof übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung von Sperma an den Züchter bzw. an den Vertragstierarzt, wenn das Sperma ordnungsgemäß an die Versandspedition übergeben wurde. Die Samencontainer sind unverzüglich nach der Besamung mit vollständig ausgefüllten Versandnachweisen zurückzusenden. Die Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen wochentags ca. 30,- € und samstags ca. 110,- €.
Für den Versand ins Ausland gilt: Frisch- und TG-Sperma muss grundsätzlich im Voraus bezahlt werden. Die Kosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Der Hengsthalter ist verpflichtet, für den Samen-versand ins Ausland ein amtstierärztliches Attest zu beantragen.
Die Kosten sowie die Bearbeitungsgebühr von insgesamt ca. 100,- € trägt ebenfalls der Stutenbesitzer.
6. Abrechnung der Decktaxe: Das Deckgeld ist fällig in zwei Raten (Splitting): 300,00 € sind bei der ersten Besamung zu zahlen. Der Restbetrag wird bei Trächtigkeit der Stute am 31. Oktober fällig. Bei Nichtträchtigkeit verpflichtet sich der Züchter bis zum 1. November ein tierärztliches Attest hierrüber vorzulegen (Name und LN-Nr. der Stute angeben).
7. Rabattierung Kaiserkult: Für den Hengst Kaiserkult TSF gewähren wir für die zweite und dritte Stute einen Rabatt von je 50,- € sowie auch für Staatsprämienstuten. Für Stuten im GP-Programm des Trakehner Verbandes gewähren wir einen Rabatt in Höhe von 100,- €. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarten Rabatte. Die Deckgelder sind dann in voller Höhe zu zahlen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters.